1.) Die
nachfolgenden AGB gelten für jede Veranstaltung, für die
Heiko Tüngler (nachfolgend DJ Heiko) gebucht worden ist.
Die AGB sind Bestandteil des Engagementsvertrages. Etwaigen
anderen Bedingungen wird ausdrücklich widersprochen.
2.) Mit Beendigung der Veranstaltung hat DJ Heiko seine
Vertragspflichten erfüllt.
3.) Der Veranstalter gewährt DJ Heiko vor Beginn der
Veranstaltung ausreichend Zeit zum Aufbau der Anlage
4.) Eine Wegebeschreibung/Skizze zum Veranstaltungsort ist
ggf. vom Veranstalter beizubringen.
5.) Die Gage sowie evtl. andere aufgeführte Kosten sind
nach Ende der Veranstaltung an DJ Heiko grundsätzlich in
bar gegen Quittung oder Rechnung auszuzahlen. Schecks oder
Wechsel bzw. Geschichten mit Zahlungsziel und Überweisungen
werden nicht akzeptiert.
6.) Der Engagementsvertrag ist bis zum genannten Datum an
DJ Heiko zurückzusenden. Ansonsten kann eine Wahrnehmung
des Termins nicht garantiert werden.
7.) Der Veranstalter haftet im Rahmen der AGB für Schäden
an der Technik von DJ Heiko, welche durch ihn oder durch
Besucher seiner Veranstaltung entstehen. Sofern DJ Heiko
feststellt, dass Gefahr für sich und seine Technik besteht,
z.B. durch angetrunkene Gäste, andere störende Personen,
witterungsbedingte Einflüsse o.ä. ist er berechtigt, die
Dienstleistung zu unterbrechen oder einzustellen. Der
Anspruch auf Vergütung geht dadurch nicht verloren.
8.) Der Veranstalter oder ein von ihm Beauftragter haben
während einer öffentlichen Veranstaltung für Ordnung und
Sicherheit zu sorgen. Bei Bedarf sind Ordnungskräfte
einzusetzen. Personen- und Sachschäden von DJ Heiko und
seiner Mobildisko, welche durch Rowdytum, Vandalismus,
mutwillige Zerstörung, angetrunkene Personen oder
unsachgemäße elektrische Stromversorgung verursacht werden,
gehen voll zu Lasten des Veranstalters. Bei nicht
reparierbaren Schäden ist als Schadenersatz vom
Neuanschaffungswert auszugehen.
9.) Der Veranstalter hat DJ Heiko bei Bedarf eine Liste mit
weisungsberechtigten bzw. entscheidungsbefugten Personen zu
überreichen.
10.) Eine eventuelle Bühne ist rechtzeitig vor dem
Eintreffen von DJ Heiko aufgebaut und gesichert.
11.) Die Stromversorgung ist rechtzeitig vor dem Eintreffen
von DJ Heiko herzustellen und nach den geltenden VDA-Normen
und -Richtlinien abzusichern.
12.) Für das Fahrzeug/die Fahrzeuge von DJ Heiko sind
kostenlose Parkplätze für die Dauer der Veranstaltung
vorzusehen. Sämtliche Gebühren von Parkhäusern, Parkuhren,
etc. gehen voll zu Lasten des Veranstalters.
13.) Der Auftraggeber/Veranstalter ist für die Einhaltung
aller gesetzlichen Bestimmungen, die für die
Veranstaltungen gelten, verantwortlich; insbesondere die
Einhaltung des Urheberrechts. Der Auftraggeber /
Veranstalter verpflichtet sich ausdrücklich, anfallende
GEMA/GvL-Gebühren (auch für die eingesetzten überspielten
und digitalisierten Tonträger) in voller Höhe zu
übernehmen. Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass ich für
die Musikwiedergabe selbsthergestellte CD-R bzw. einen
Laptop mit kopierter Musik nutze. DJ Heiko steht die Wahl
der Art der Tonträger frei.
14.) Der Veranstalter ist verpflichtet, DJ Heiko darüber zu
informieren, wenn der betreffende Raum nicht ebenerdig ist
bzw. nur über enge Treppen und Gänge zu erreichen ist. In
diesen Fällen sowie bei Veranstaltungen über 200 Personen
mit Technikaufbau ist zur zügigen Abwicklung des Auf- und
Abbaus eine zweite Person erforderlich. Unterbleibt diese
Information ist DJ Heiko berechtigt, die Durchführung der
Veranstaltung zu verweigern. Der Vergütungsanspruch geht
dadurch nicht verloren.
15.) Im Falle einer schuldhaften Vertragsverletzung wird
eine Konventionalstrafe in Höhe des Honorars vereinbart.
Weitere Schadensersatzansprüche (außer bezüglich der Punkte
6 und 7 der AGB) sind ausgeschlossen.
16.) DJ Heiko hat den allgemeinen behördlichen Hinweisen
des Veranstalters folge zu leisten. Ansonsten ist er in der
Gestaltung des Programms – auch Dritten gegenüber – frei.
17.) DJ Heiko hat bei Einwilligung des Veranstalters das
Recht, digitale Fotos zu Werbezwecken für seine Homepage
www.heiko-tuengler.de aufzunehmen. Um das Recht am eigenen
Bild (§ 22 KUrhG) zu wahren, wird 18.) DJ Heiko die zur
Veröffentlichung vorgesehenen Bilder an den Veranstalter in
geeigneter Form übersenden. Geht innerhalb einer Frist von
10 Tagen keine anders lautende Nachricht bei DJ Heiko ein
gilt die Genehmigung der Veröffentlichung als erteilt. Das
alleinige Copyright liegt bei DJ Heiko.
19.) Der Veranstalter stellt DJ Heiko ein den Umständen
entsprechendes Catering. Grundsätzlich dürfen DJ Heiko nur
alkoholfreie Getränke bereitgestellt werden.
20.) Nebenabreden bedürfen der Schriftform und sind von
beiden Vertragsparteien zu unterzeichnen.
21. Bei Rücktritt oder Kündigung des Vertrages seitens des
Veranstalters zahlt dieser ohne Nachweis des tatsächlich
entstandenen Schadens:
- innerhalb 4 Wochen vor der Veranstaltung 30% der
vereinbarten Gage (ohne Anfahrt)
-
innerhalb 1 Woche vor der Veranstaltung: 50% der
vereinbarten Gage (ohne Anfahrt)
- am Veranstaltungstag: die Anfahrtspauschale + 80% der
vereinbarten Gage
Bei Ausfall von DJ Heiko sorgt dieser für gleichwertigen
Ersatz und trägt die nachgewiesenen Mehrkosten.
22.)
Sind einzelne Vertragsbedingungen unwirksam oder anfechtbar
so wird die Gültigkeit des restlichen Vertrages hierdurch
nicht berührt.
23.) Gerichtsstand ist jeweils der Wohnort des
Beklagten.