Das berühmte Kleingedruckte - die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche grundsätzlich für alle Veranstaltungen gültig sind, für die ich gebucht wurde.

forklift2


1.) Die nachfolgenden AGB gelten für jede Veranstaltung, für die Heiko Tüngler (nachfolgend DJ Heiko) gebucht worden ist. Die AGB sind Bestandteil des Engagementsvertrages. Etwaigen anderen Bedingungen wird ausdrücklich widersprochen.
2.) Mit Beendigung der Veranstaltung hat DJ Heiko seine Vertragspflichten erfüllt.
3.) Der Veranstalter gewährt DJ Heiko vor Beginn der Veranstaltung ausreichend Zeit zum Aufbau der Anlage
4.) Eine Wegebeschreibung/Skizze zum Veranstaltungsort ist ggf. vom Veranstalter beizubringen.
5.) Die Gage sowie evtl. andere aufgeführte Kosten sind nach Ende der Veranstaltung an DJ Heiko grundsätzlich in bar gegen Quittung oder Rechnung auszuzahlen. Schecks oder Wechsel bzw. Geschichten mit Zahlungsziel und Überweisungen werden nicht akzeptiert.
6.) Der Engagementsvertrag ist bis zum genannten Datum an DJ Heiko zurückzusenden. Ansonsten kann eine Wahrnehmung des Termins nicht garantiert werden.
7.) Der Veranstalter haftet im Rahmen der AGB für Schäden an der Technik von DJ Heiko, welche durch ihn oder durch Besucher seiner Veranstaltung entstehen. Sofern DJ Heiko feststellt, dass Gefahr für sich und seine Technik besteht, z.B. durch angetrunkene Gäste, andere störende Personen, witterungsbedingte Einflüsse o.ä. ist er berechtigt, die Dienstleistung zu unterbrechen oder einzustellen. Der Anspruch auf Vergütung geht dadurch nicht verloren.
8.) Der Veranstalter oder ein von ihm Beauftragter haben während einer öffentlichen Veranstaltung für Ordnung und Sicherheit zu sorgen. Bei Bedarf sind Ordnungskräfte einzusetzen. Personen- und Sachschäden von DJ Heiko und seiner Mobildisko, welche durch Rowdytum, Vandalismus, mutwillige Zerstörung, angetrunkene Personen oder unsachgemäße elektrische Stromversorgung verursacht werden, gehen voll zu Lasten des Veranstalters. Bei nicht reparierbaren Schäden ist als Schadenersatz vom Neuanschaffungswert auszugehen.
9.) Der Veranstalter hat DJ Heiko bei Bedarf eine Liste mit weisungsberechtigten bzw. entscheidungsbefugten Personen zu überreichen.
10.) Eine eventuelle Bühne ist rechtzeitig vor dem Eintreffen von DJ Heiko aufgebaut und gesichert.
11.) Die Stromversorgung ist rechtzeitig vor dem Eintreffen von DJ Heiko herzustellen und nach den geltenden VDA-Normen und -Richtlinien abzusichern.
12.) Für das Fahrzeug/die Fahrzeuge von DJ Heiko sind kostenlose Parkplätze für die Dauer der Veranstaltung vorzusehen. Sämtliche Gebühren von Parkhäusern, Parkuhren, etc. gehen voll zu Lasten des Veranstalters.
13.) Der Auftraggeber/Veranstalter ist für die Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen, die für die Veranstaltungen gelten, verantwortlich; insbesondere die Einhaltung des Urheberrechts. Der Auftraggeber / Veranstalter verpflichtet sich ausdrücklich, anfallende GEMA/GvL-Gebühren (auch für die eingesetzten überspielten und digitalisierten Tonträger) in voller Höhe zu übernehmen. Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass ich für die Musikwiedergabe selbsthergestellte CD-R bzw. einen Laptop mit kopierter Musik nutze. DJ Heiko steht die Wahl der Art der Tonträger frei.
14.) Der Veranstalter ist verpflichtet, DJ Heiko darüber zu informieren, wenn der betreffende Raum nicht ebenerdig ist bzw. nur über enge Treppen und Gänge zu erreichen ist. In diesen Fällen sowie bei Veranstaltungen über 200 Personen mit Technikaufbau ist zur zügigen Abwicklung des Auf- und Abbaus eine zweite Person erforderlich. Unterbleibt diese Information ist DJ Heiko berechtigt, die Durchführung der Veranstaltung zu verweigern. Der Vergütungsanspruch geht dadurch nicht verloren.
15.) Im Falle einer schuldhaften Vertragsverletzung wird eine Konventionalstrafe in Höhe des Honorars vereinbart. Weitere Schadensersatzansprüche (außer bezüglich der Punkte 6 und 7 der AGB) sind ausgeschlossen.
16.) DJ Heiko hat den allgemeinen behördlichen Hinweisen des Veranstalters folge zu leisten. Ansonsten ist er in der Gestaltung des Programms – auch Dritten gegenüber – frei.
17.) DJ Heiko hat bei Einwilligung des Veranstalters das Recht, digitale Fotos zu Werbezwecken für seine Homepage www.heiko-tuengler.de aufzunehmen. Um das Recht am eigenen Bild (§ 22 KUrhG) zu wahren, wird 18.) DJ Heiko die zur Veröffentlichung vorgesehenen Bilder an den Veranstalter in geeigneter Form übersenden. Geht innerhalb einer Frist von 10 Tagen keine anders lautende Nachricht bei DJ Heiko ein gilt die Genehmigung der Veröffentlichung als erteilt. Das alleinige Copyright liegt bei DJ Heiko.
19.) Der Veranstalter stellt DJ Heiko ein den Umständen entsprechendes Catering. Grundsätzlich dürfen DJ Heiko nur alkoholfreie Getränke bereitgestellt werden.
20.) Nebenabreden bedürfen der Schriftform und sind von beiden Vertragsparteien zu unterzeichnen.
21. Bei Rücktritt oder Kündigung des Vertrages seitens des Veranstalters zahlt dieser ohne Nachweis des tatsächlich entstandenen Schadens:
- innerhalb 4 Wochen vor der Veranstaltung 30% der vereinbarten Gage (ohne Anfahrt)
- innerhalb 1 Woche vor der Veranstaltung: 50% der vereinbarten Gage (ohne Anfahrt)
- am Veranstaltungstag: die Anfahrtspauschale + 80% der vereinbarten Gage
Bei Ausfall von DJ Heiko sorgt dieser für gleichwertigen Ersatz und trägt die nachgewiesenen Mehrkosten.
22.) Sind einzelne Vertragsbedingungen unwirksam oder anfechtbar so wird die Gültigkeit des restlichen Vertrages hierdurch nicht berührt.
23.) Gerichtsstand ist jeweils der Wohnort des Beklagten.